Lassen Sie sich fördern:
Bildungsurlaub - Bildungsscheck
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub (in manchen Bundesländern auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt) bezeichnet den Rechtsanspruch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zu 5 Tage bezahlten Urlaub zu nehmen, um an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt.
Die Ausgestaltung des Anspruches auf Bildungsurlaub sowie die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen und -trägern variiert von Bundesland zu Bundesland; bitte informieren Sie sich, welche Regelungen für Sie einschlägig sind.
Bayern und Sachsen sind derzeit die beiden einzigen Bundesländer, in denen es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt.
Bildungsscheck NRW
Die Landesregierung in NRW unterstützt mit dem Bildungsscheck die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
- Die Kosten für berufliche Weiterbildungen werden bis zur Hälfte gefördert.
- Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
Wir empfehlen allen Interessierten, die den Bildungsscheck in Anspruch nehmen möchten, sich über die aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen sowie für alle weiteren Informationen an eine der Beratungsstellen für den Bildungsscheck oder an www.bildungsscheck.nrw.de zu wenden.
Wichtig: Sollten Sie eine der oben genannten Fördermöglichkeiten für unsere Kurse nutzen, müssen Sie sich erst beraten lassen, und sich danach für den Kurs anmelden. Gerne senden wir Ihnen ein angepasstes Anmeldeformular zu. Setzen Sich bitte mit uns unter 069 - 970 970 0 oder per E-Mail in Verbindung.