News WP
23.08.2024
Fortbildung Nachhaltigkeit
Mit der Teilnahmebescheinigung unserer Fortbildung ist die Registrierung als Nachhaltigkeitsprüferin bzw Nachhaltigkeitsprüfer im Berufsregister der WPK möglich.
25.07.2024
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD ist veröffentlicht
Das Bundesministerium der Justiz hat am 24.07.2025 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD ist veröffentlicht.
Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist der Abschlussprüfer oder andere Wirtschaftsprüfer vorgesehen.
24.07.2024
Dauer der Fortbildung für die Eintragung als Nachhaltigkeitsprüfer; Grandfather-Regelung wird präzisiert - 40 Stunden Initialfortbildung
Bestandsschutz genießen vor dem 01.01.2024 zugelassene oder anerkannte Abschlussprüfer und Personen sowie Berufsangehörige, die das Zulassungsverfahren vor dem 01.01.2024 durchlaufen und dieses bis zum 01.01.2026 abschließen werden.
- Die Dauer der Fortbildung soll 40 Stunden betragen.
- Die Fortbildung muss innerhalbvon zwei Jahren vor der Stellung des Antrages auf Eintragung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte im Berufsregister erfolgen.
19.07.2024
E-Examen 2025
Nach den Erfahrungen in diesem Jahr soll auch für das Examen 2025 am digitalen Examen festgehalten werden.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Bei den E-Klausuren werden zur Verfügung stehen:
- Laptop, Standardgröße, kein externer Bildschirm;
- Computermaus:
- handelsübliche externe Tastatur;
- Software mit Schreib- und Textverarbeitungsprogramm mit den Funktionen Copy and Paste, Tabellen zeichnen, Unterstreichen, Fett, Kursiv und Überschrift; eine Rechtschreibkorrektur oder -anzeige ist wie weitere Programme nicht enthalten. Seitenränder, Schriftgröße, Schriftart und Zeilenabstand sind festgelegt.
Der Aufgabentext wird in gedruckter Form ausgeteilt. Es wird auch Papier als Konzeptpapier zur Verfügung gestellt, auch für die handschriftliche Bearbeitung von Aufgaben, für die die Software nicht ausgelegt ist, beispielsweise Berechnungen oder grafische Darstellungen.
Im Vorfeld der Prüfung wird die Möglichkeit bestehen, sich auf einem Testportal mit den Funktionen der Prüfungssoftware vertraut zu machen.
21.06.2024
Nochmal: Änderungen der Abläufe im Wirtschaftsprüfungsexamen II/2025
Der Vorstand der WPK hat am 21.06.2024 veröffentlicht, dass im Prüfungstermin II/2025 die schritflichen Modulprüfungen in allen vier 4 Prüfungsgebiete sowohl im Juni 2025 als auch im August 2025 durchgeführt werden.
Damit soll die Durchführung der mündlichen Prüfungen und die Bestellung bis zum 31. Dezember 2025 ermöglicht werden, so dass Sie keiner weiteren Prüfungspflicht hinsichtlich der Fähigkeit unterliegen, gesetzliche Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten durchzuführen ("Bestandsschutz").
Nutzen Sie nach Möglichket das Prüfungsangebot im Juni 2025.
Die Klausuren sind wie folgt geplant:
- 16./17.06.2024 Modul PW
- 18.06.2025 Modul WR
- 23./24.06.2025 Modul BWL/VWL
- 25./26.06.2025 Modul StR
sowie
- 12./13.08.2025 Modul PW
- 14.08.2025 Modul WR
- 19./20.08.2025 Modul BWL/VWL
- 21./22.08.2025 Modul StR
Dementsprechend wird unser Kursangebot überarbeitet, sodass Sie sowohl für den Juni- als auch für den August-Termin eine vollumfängliche Examensvorbereitung finden können!
03.06.2024
Änderung der Abläufe im Wirtschaftsprüfungsexamen II/2025
Der Vorstand der WPK hat beschlossen, den Ablauf des Wirtschaftsprüfungsexamens im Prüfungstermin II/2025 abweichend von der üblichen Praxis dahingehend zu ändern, die schriftliche Prüfung in allen Prüfungsgebieten im Juni 2025 durchzuführen und die zusätzliche schriftliche Prüfung in den Modulen Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre sowie Wirtschaftsrecht im August 2025.
Damit wird die Durchführung der mündlichen Prüfungen und die Bestellung der erfolgreichen Absolventen bis zum 31. Dezember 2025 ermöglicht, sodass diese Personen keiner weiteren Prüfungspflicht hinsichtlich der Fähigkeit unterliegen, gesetzliche Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten durchzuführen.
Hier der link zur Seite der WPK.
31.05.2024
E-Examen II/2024
Die WPK hat die Teilnehmer des Prüfungstermins II/2024 darüber informiert, dass die Klausuren am 25.06.2024 (Wirtschaftsrecht) und 26./27.06.2024 (BWL/VWL) als Pilotprojekt erstmalig auf freiwilliger Basis elektronisch abgelegt werden können. Die E-Klausuren finden nicht an jedem Prüfungsort statt.
Bei den E-Klausuren werden zur Verfügung stehen:
- Laptop, Standardgröße, kein externer Bildschirm;
- Computermaus:
- handelsübliche externe Tastatur;
- Software mit Schreib- und Textverarbeitungsprogramm mit den Funktionen Copy and Paste, Tabellen zeichnen, Unterstreichen, Fett, Kursiv und Überschrift; eine Rechtschreibkorrektur oder -anzeige ist wie weitere Programme nicht enthalten. Seitenränder, Schriftgröße, Schriftart und Zeilenabstand sind festgelegt.
Der Aufgabentext wird in gedruckter Form ausgeteilt. Es wird auch Papier als Konzeptpapier zur Verfügung gestellt, auch für die handschriftliche Bearbeitung von Aufgaben, für die die Software nicht ausgelegt ist, beispielsweise Berechnungen oder grafische Darstellungen.
Im Vorfeld der Prüfung wird die Möglichkeit bestehen, sich auf einem Testportal mit den Funktionen der Prüfungssoftware vertraut zu machen.
Das E-Examen wird in Berlin angeboten.
25.04.2024
ZFU Akredditierung im Modul Steuerrecht
In unserem Lehrgangsangebot zum Modul Steuerrecht, wurden der Ganzjahreskurs bzw. der Kompaktkurs I von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter der Zulassungsnummer 5141724 erfolgreich zertifiziert. Durch Ihre Anmeldung erhalten Sie nicht nur umfangreiches Kursmaterial, sondern auch die dazugehörigen Lehrbriefe sowie Zugang zum Klausurenfernlehrgang im Bereich Steuerrecht.
Für weitere Informationen und zur Kursanmeldung klicken Sie bitte dem link oder kontaktieren Sie unsere Ansprechpartner. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Bildungsweg zu begleiten!
17.11.2023
Übergangsregelung für Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Wenn Sie zukünftig Nachhaltigkeitsberichterstattungen prüfen möchten, müssen Sie die erforderlichen theoretischen Kenntnisse im Examen nachgewiesen haben.
Davon befreit sind:
- alle vor dem 01.01.2024 bestellten WP/vBP
- alle Personen, die am 01.01.2024 das in der AP-RL vorgesehene Zulassungsverfahren durchlaufen und dieses Verfahren bis zum 01.01.2026 abschließen.
Das in der AP-RL vorgesehene Zulassungsverfahren durchlaufen Personen, die
- entweder bereits vor dem 01.01.2024 zum WP-Examen zugelassen worden sind und deren Prüfungsverfahren am 31.12.2023 noch nicht beendet ist
- oder vor dem 01.01.2024 mit der Stellung des Antrages auf Zulassung zum WP-Examen ihr Prüfungsverfahren begonnen haben
- oder das WP-Examen bereits bestanden und die Bestellung als WP vor dem 01.01.2024 beantragt haben.
Derzeit können Zulassungsanträge für den 2. Prüfungstermin 2024 gestellt werden.
Erste Voraussetzung für den Bestandsschutz ist der fristgemäße Eingang des Antrags bei der WPK spätestens am 31. Dezember 2023. Mit dem Antrag ist die Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung erforderlich.
Weitere Voraussetzung ist die Bestellung als WP bis zum 31.12.2025. Sie ist nur möglich, wenn das Wirtschaftsprüfungsexamen spätestens im 2. Prüfungstermin 2025 bestanden wird oder etwaige Bestellungshindernisse so rechtzeitig beseitigt werden, dass die Bestellung spätestens am 31. Dezember 2025 erfolgt.
15.11.2023
Individualunterricht - Ihr Personal Training zur Vorbereitung auf das Examen
Sie suchen Einzel- oder Kleingruppenunterricht und wollen bei der Vorbereitung auf die schriftliche oder mündliche Prüfung keine Kompromisse eingehen? Wir bieten Ihnen die optimale auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Lösung, die einen schnellen und gezielten Lernerfolg gewährleistet. Sie bestimmen den Unterrichtsinhalt, die Dauer und Anzahl der Termine sowie die Anzahl der Teilnehmer (bis maximal 3 Personen). Individuelles Online-Training für die Steuerberaterprüfung oder das Wirtschaftsprüfungsexamen.