Insolvenzsteuerrecht

6,5 Stunden Fortbildung für Fachanwalt und Fachberater

Das Seminar Insolvenzsteuerrecht richtet sich an Fachanwälte für Insolvenzrecht, Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.), Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Insolvenzverwalter sowie deren qualifizierte Mitarbeiter.

Das Seminar stellt aktuelle Entscheidungen nicht nur des Bundesfinanzhofes, sondern auch der Finanzgerichte dar und erläutert diese, soweit sie für die Insolvenzrechtspraxis von großer Bedeutung sind.

Die Dozenten werden ausführliche Impulsreferate halten und anschließend eine tiefgehende fachliche Diskussion einleiten und moderieren.

Als Fachanwalt erhalten Sie auf Wunsch für dieses Seminar eine Teilnahmebescheinigung sowie ein Teilnahmezertifikat nach § 15 FAO zum Nachweis der fachanwaltlichen Fortbildung über 6,5 Zeitstunden im Insolvenzrecht.

Die Veranstaltung wurde in den letzten Jahren als Fortbildungsveranstaltung im Rahmen der Pflichtfortbildung nach § 9 FBO mit 6,5 Zeitstunden für Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) durch den Deutschen Steuerberaterverband e.V. akkreditiert. Eine Akkreditierung für das aktuelle Seminar kann erst erfolgen, wenn die Seminarthemen feststehen.

Dozenten

RA Prof. Dr. Jan Roth

Rechtsanwalt und Partner bei Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB
Fachanwalt für Insolvenzrecht, Erbrecht sowie Steuerrecht
Honorarprofessor der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Herr Prof. Dr. Roth ist Autor des inzwischen zum Standardwerk gewordenen Handbuchs Insolvenzsteuerrecht
Weitere Informationen zu Prof. Dr. Roth finden Sie hier.

Prof. Dr. Christoph Uhländer

Seit 2006 Prof. für Steuerrecht an der Fachhochschule für Finanzen NRW
Lehrbereichsleiter Besteuerung von Gesellschaften
1. Vorsitzender FORUM Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.V.
Mitherausgebender Autor im Grundlagenwerk zum Insolvenzsteuerrecht Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 13., aktual. Auflage, 2020
Autor zahlreicher Aufsätze zum formellen und materiellen Steuerrecht

Redaktioneller Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Fachanwalt“. Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.