Lassen Sie sich fördern:
Bildungsurlaub - Bildungsprämie - Bildungsscheck

Die folgenden Fördermöglichkeiten können Sie für den Besuch unserer Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Steuerberater bzw. zur Steuerberaterin nutzen.
Sie müssen sich unter Umständen erst beraten lassen und dürfen sich erst danach für den Kurs anmelden. Gerne senden wir Ihnen - soweit notwendig - angepasste Anmeldeformulare zu. Setzen Sie sich hierzu bitte mit uns unter 069 - 970 970 0 oder per E-Mail in Verbindung.

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub (in manchen Bundesländern auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt) bezeichnet den Rechtsanspruch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zu 5 Tage bezahlten Urlaub zu nehmen, um an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt.
Die Ausgestaltung des Anspruches auf Bildungsurlaub sowie die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen und -trägern variiert von Bundesland zu Bundesland; bitte informieren Sie sich, welche Regelungen für Sie einschlägig sind.
Bayern und Sachsen sind derzeit die beiden einzigen Bundesländer, in denen es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt.

Bildungsprämie

Ein Prämiengutschein steht Ihnen zu, wenn Sie entweder selbständig oder angestellt sind, mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Mittels der Bildungsprämie in Form des Prämiengutscheins können Sie einen Zuschuss von bis zu 50 % der Kursgebühr (maximal 500 Euro) erhalten.

Zur Information über die aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen sowie alle weiteren Informationen zur Bildungsprämie empfehlen allen Interessierten den Besuch der Internetseite www.bildungspraemie.info.

Bildungsscheck NRW

Die Landesregierung in NRW unterstützt mit dem Bildungsscheck die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Die Kosten für berufliche Weiterbildungen werden bis zur Hälfte gefördert, die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.

Wir empfehlen allen Interessierten, die den Bildungsscheck in Anspruch nehmen möchten, sich über die aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen sowie für alle weiteren Informationen an eine der Beratungsstellen für den Bildungsscheck oder an www.bildungsscheck.nrw.de zu wenden.