Prüfungstermine
1. Prüfungstermin 2025
Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für Februar 2025 vorgesehen.
Die Klausuren werden wie folgt geschrieben:
04. Februar 2025: 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
05. Februar 2025: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
06. Februar 2025: Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftsrecht“
11. Februar 2025 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
12. Februar 2025: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
13. Februar 2025: 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“
14. Februar 2025: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“
Bis zum Ende des jeweiligen Antragszeitraumes kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden, bis zum 28. (29.) Februar für den 2. Prüfungstermin mit der schriftlichen Prüfung im Juni und August und bis zum 31. August für den 1. Prüfungstermin im Folgejahr. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich. Mit dem Zulassungsantrag ist die Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Wirtschaftsprüferkammer.
2. Prüfungstermin 2025
Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen im 2. Prüfungstermin 2025 können in der Zeit vom 1. September 2024 bis zum 28. Februar 2025 bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer gestellt werden. Der Zulassungsantrag ist schriftlich, im Übrigen formlos, unter Angabe des Prüfungstermins II/2025 oder über das Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen zu stellen.
Der Vorstand der WPK hat am 21.06.2024 veröffentlicht, dass im Prüfungstermin II/2025 die schritflichen Modulprüfungen in allen vier 4 Prüfungsgebiete sowohl im Juni 2025 als auch im August 2025 durchgeführt werden.
Damit soll die Durchführung der mündlichen Prüfungen und die Bestellung bis zum 31. Dezember 2025 ermöglicht werden, so dass Sie keinr weiteren Prüfungspflicht hinsichtlich der Fähigkeit unterliegen, gesetzliche Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten durchzuführen ("Bestandsschutz").
Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für Juni und August 2025 – ausnahmsweise jeweils in allen vier Prüfungsgebieten – vorgesehen.
Die Klausuren im Juni werden voraussichtlich wie folgt geschrieben:
16. Juni 2025: 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
17. Juni 2025: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
18. Juni 2025: Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftsrecht“
23. Juni 2025: 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
24. Juni 2025: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
25. Juni 2025: 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“
26. Juni 2025: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht"
Die Klausuren im August werden voraussichtlich wie folgt geschrieben:
12. August 2025: 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
13. August 2025: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
14. August 2025: Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftsrecht“
19. August 2025: 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
20. August 2025: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
21. August 2025: 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“
22. August 2025: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“
Bis zum Ende des jeweiligen Antragszeitraumes kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden, bis zum 28. (29.) Februar für den 2. Prüfungstermin mit der schriftlichen Prüfung im Juni und August und bis zum 31. August für den 1. Prüfungstermin im Folgejahr. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich. Mit dem Zulassungsantrag ist die Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Wirtschaftsprüferkammer.
1. Prüfungstermin 2026
Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen im 1. Prüfungstermin 2026 können in der Zeit vom 1. März 2025 bis zum 31. August 2025 bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer gestellt werden.
Die schriftliche Prüfung ist in diesem Prüfungstermin für Februar 2026 vorgesehen. Die Klausuren werden voraussichtlich am 3., 4., 5., 10., 11., 12. und 13. Februar 2026 geschrieben.
Bis zum Ende des jeweiligen Antragszeitraumes kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden, bis zum 28. (29.) Februar für den 2. Prüfungstermin mit der schriftlichen Prüfung im Juni und August und bis zum 31. August für den 1. Prüfungstermin im Folgejahr. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Wirtschaftsprüferkammer.
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