Lassen Sie sich fördern:

Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte.
Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase ist das Förderangebot des Bildungsschecks umgestaltet worden und richtet sich ab 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.
Zuwanderer und Zuwanderinnen können vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an eine der Beratungsstellen für den Bildungsscheck oder an

» www.bildungsscheck.nrw.de

Bildungsprämie

Ein Prämiengutschein steht Ihnen zu, wenn Sie entweder selbständig oder angestellt sind, mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Mittels der Bildungsprämie in Form des Prämiengutscheins können Sie einen Zuschuß von bis zu 50% der Kursgebühr (maximal 500 €) erhalten.

Wichtig: Sollten Sie eine der oben genannten Fördermöglichkeiten für unsere Kurse nutzen, müssen Sie sich erst beraten lassen, und sich danach für den Kurs anmelden. Gerne senden wir Ihnen ein angepasstes Anmeldeformular zu. Setzen Sie sich hierzu bitte mit uns unter 069 - 970 970 0 oder per email in Verbindung.